Ein 65-Jähriger muss sich nach einem versuchten
Ladendiebstahl in Landau im Landkreis Dingolfing-Landau nicht nur wegen
des versuchten Diebstahls verantworten, sondern auch wegen eines
möglichen Verstoßes gegen die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen.
Wie die Polizei berichtet, versuchte der 65-jährige Wallersdorfer, am
Mittwochvormittag gegen 9.45 Uhr in einem Verbrauchermarkt in der
Hochstraße in Landau mit seiner mit Lebensmitteln gefüllten
Einkaufstasche den Kassenbereich zu verlassen, ohne die Ware zu
bezahlen. Dabei wurde er vom Marktleiter beobachtet und angehalten. Nach
Bezahlung der Ware und ausgesprochenem Hausverbot, wurde der Rentner
wieder entlassen.
Nun prüft die Polizei, ob hier ein Verstoß gegen die
Ausgangsbeschränkungen vorliegt. Ein Verlassen der Wohnung zum Kauf von
Lebensmitteln sei zulässig, zum Stehlen von Lebensmitteln jedoch nicht.