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Corona-Regeln: Zum Einkaufen darf man das Haus verlassen, zum Stehlen nicht - Corona-Pandemie

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Corona-Pandemie

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Hier Informieren wir Euch weltweit Aktuell über die Corona-Epidemie. || Here we inform you worldwide about the Corona epidemic. || Здесь мы информируем вас по всему миру об эпидемии короны.
  • Erstellt: Mär 10 '20
  • Gruppenadministrator: Marcos
Kasper Team
Kasper Apr 11 '20

Ein 65-Jähriger muss sich nach einem versuchten Ladendiebstahl in Landau im Landkreis Dingolfing-Landau nicht nur wegen des versuchten Diebstahls verantworten, sondern auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen.



Wie die Polizei berichtet, versuchte der 65-jährige Wallersdorfer, am Mittwochvormittag gegen 9.45 Uhr in einem Verbrauchermarkt in der Hochstraße in Landau mit seiner mit Lebensmitteln gefüllten Einkaufstasche den Kassenbereich zu verlassen, ohne die Ware zu bezahlen. Dabei wurde er vom Marktleiter beobachtet und angehalten. Nach Bezahlung der Ware und ausgesprochenem Hausverbot, wurde der Rentner wieder entlassen.


Nun prüft die Polizei, ob hier ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen vorliegt. Ein Verlassen der Wohnung zum Kauf von Lebensmitteln sei zulässig, zum Stehlen von Lebensmitteln jedoch nicht.

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