Keinerlei Verständnis für die derzeitige Corona-Krise hat ein 27-Jähriger aus Landshut. Bereits zum zweiten Mal wurde gegen ihn nach Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz Haftbefehl erlassen. Nun muss der 27-Jährige - erneut - bis zum 13. April ins Gefängnis. Er war nicht der Einzige, gegen den die Landshuter Polizei am Wochenende wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen vorgehen musste. Bei einer Vielzahl an Kontrollen wurden insgesamt 71 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Wie die Polizei berichtet, handelt es sich bei dem 27-Jährigen um einen
"alter Bekannten". Der 27-jährige Landshuter, der bereits in der
Vergangenheit mehrfach gegen das Infektionsschutzgesetz und somit gegen
die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hatte, wurde am Sonntag gegen 16
Uhr in der Flutmulde in Landshut mit einer Flasche Wodka bei einem
Saufgelage angetroffen. Er befand sich in Begleitung eines ebenfalls
27-jährigen Landshuters. Offensichtlich hatte er die Lektion vom 28.
März nicht ernst genommen. An jenem Tag nahm ihn die Polizei nach
mehreren Verstößen in Gewahrsam. Der zuständige Ermittlungsrichter beim
Amtsgericht Landshut schickte den 27-Jährigen bis zum vergangenen
Freitag, den 3. April 2020, in die Justizvollzugsanstalt. Die
wiedererlangte Freiheit wehrte aber nur zwei Tage. Bereits am Sonntag
war es dann wieder soweit: Die zuständige Richterin beim Amtsgericht
ordnete nach den erneuten Verstößen den Gewahrsam bis des 27-Jährigen
bis zum 13.04.2020 an. Der 27-jährige Mann verbringt nun seine Zeit über
Ostern erneut in der JVA.
22jähriger ebenfalls bis 13. April in Haft
Ein weiterer polizeibekannter, "Wiederholungstäter", ein 22-jähriger Landshuter, wurde von der Polizei am Sonntag, gegen 20.30 Uhr, bei seinem vierten Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz im Stadtgebiet angetroffen. Er befand sich ohne triftigen Grund mit mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten vor einem Anwesen in der Daimlerstraße. Die Polizisten nahmen den Mann fest. Am Montag erfolgte die Vorführung beim zuständigen Ermittlungsrichter, dieser bestätigte den Gewahrsam bis zum 13.04.2020. Es erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Geschäftsführer von Shisha-Bar unkooperativ
Im Zuge von Kontrollen waren die Landshuter Beamten am Wochenende an den
verschiedensten Örtlichkeiten präsent. Sei es im Bereich von
Sportplätzen, Tankstellen, Grünanlagen sowie der Flutmulde, aber auch
Beanstandungen bei Partys in Gärten bzw. Wohnungen. Am Freitag, gegen
21.30 Uhr, beendete die Polizei im Stadtgebiet den Betrieb in einer
Shisha-Bar. Dort hielten sich insgesamt neun Personen auf. Keiner der
Personen teilte sich mit einem anderen einen Haushalt bzw. hatte einen
notwendigen oder triftigen Grund sich dort aufzuhalten. Der 36-jährige
Geschäftsführer war äußerst unkooperativ, auch er wird sich wegen einem
Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz zu verantworten haben.