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IHK kritisiert "Abmahnirrsinn" gegen Masken-Hersteller - Corona-Pandemie

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Hier Informieren wir Euch weltweit Aktuell über die Corona-Epidemie. || Here we inform you worldwide about the Corona epidemic. || Здесь мы информируем вас по всему миру об эпидемии короны.
  • Erstellt: Mär 10 '20
  • Gruppenadministrator: Marcos
Kasper Team
Kasper Apr 6 '20

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Niederbayern verurteilt die zunehmenden Abmahnungen in der regionalen Wirtschaft. Vor allem Hersteller von Gesichtsmasken und kleine Händler oder Gastronomen, die aus der Not heraus ihre Produkte im Internet anbieten, würden ins Visier von Abmahnern und Betrügern geraten, teilte die IHK in einer Pressemitteilung mit.



Viele Unternehmen würden sich in der Corona-Krise engagieren, sagte Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern. "Dieses Engagement ist hoch zu würdigen. Es ist verwerflich und abstoßend, wenn diese Hilfsbereitschaft nun ausgenutzt und missbraucht wird, durch Betrug oder Abmahnirrsinn", kritisierte Schreiner.


Bekanntestes Beispiel des "Abmahnirrsinns" sind die Hersteller von Gesichtsmasken. "Diese Masken sind in der Regel für den alltäglichen Schutz in der Öffentlichkeit gedacht, nicht als medizinische Ausrüstung für die Profis in Arztpraxen oder Kliniken. Wer aber die Produkte mit Bezeichnungen wie ‚Mundschutz‘ oder ‚Atemschutzmaske‘ anbietet, der riskiert eine Abmahnung, weil eine entsprechende Zertifizierung fehlt. Solche Abmahnungen hat es bereits gegeben", sagte Schreiner. Er empfiehlt den privaten wie gewerblichen Herstellern daher, nicht von "Schutz" zu sprechen und stattdessen Begriffe wie "Behelfsmaske", "Stoffmaske" oder "Mundbedeckung" zu verwenden.


Spontane Onlineschops nicht immer Rechtssicher

Weitere Beispiele aus der Praxis: Kleine Händler oder Gastronomen, die aus der Not heraus ihre Produkte jetzt online anbieten, werden ebenfalls von Abmahnungen getroffen, weil sie ihre spontan aufgesetzten Online-Shops nicht hundertprozentig rechtssicher machen konnten. "Wer nur zeitlich befristet und in einer Notsituation wie eben der Corona-Pandemie einen Webshop betreibt, sollte nicht voll den sehr strengen und bürokratischen Vorschriften des Fernabsatzrechts unterliegen", forderte der IHK-Hauptgeschäftsführer. Und auch handfeste Betrugsversuche seien der IHK bereits aufgefallen: Es seien beispielsweise gefälschte E-Mails im Umlauf, die mit Verweis auf das Thema Kurzarbeitergeld von Unternehmen Geschäfts- und Firmendaten abgreifen wollten. Schreiner forderte Betriebe wie Öffentlichkeit auf, solche Betrugsversuche zu melden.



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Kasper Team
Kasper Apr 6 '20

ihr hirnlosen Anwälte, jeder Tote scheißt auf eueren Abmahnirrsinns!


Habt ihr Deppen keine anderen Sorgen in der Corona-Krise?

Zuletzt bearbeitet von Kasper Apr 6 '20
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