In der Corona-Krise hat nun auch Bayern einen Bußgeldkatalog erlassen. Grundlage für die Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz - das lediglich Obergrenzen definiert: Haftstrafen bis zu fünf Jahren und Geldstrafen bis zu 25.000 Euro. Innen- und Gesundheitsministerium haben nun Details geregelt - als Richtschnur für die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden.
Die seien für den Erlass der einschlägigen Bußgeldbescheide zuständig.
Die bayerische Polizei sei ebenfalls informiert, teilten Innenminister
Joachim Herrmann (CSU) und Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) mit.
"Es geht nicht darum, Bürgerinnen und Bürger zu kriminalisieren",
gleichwohl kündigen sie eine "konsequente Sanktionierung der
Unbelehrbaren" an.
Wer beispielsweise grundlos den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht
einhält, kann mit 150 Euro zur Kasse gebeten werden. Auch das Verlassen
der Wohnung ohne triftigen Grund kostet künftig 150 Euro.
Einzelhändler für nicht lebensnotwendige Waren, die trotzdem öffnen,
trifft es sogar mit 5000 Euro. Ebenso Wirte, die trotz Corona ihr Lokal
aufsperren - denn erlaubt ist nur der Verkauf von mitnahmefähigen
Speisen. Wird dabei der Mindestabstand von den wartenden Kunden nicht
eingehalten oder halten sich mehr als 30 Abholer in den Räumlichkeiten
auf, ist der Wirt mit 500 Euro dran.
Hier geht‘s zum kompletten Bußgeldkatalog.
Wer bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime,
Seniorenresidenzen oder Behinderteneinrichtungen außerhalb der erlaubten
Ausnahmen (Besuch Sterbender, Besuch der eigenen Kinder auf einer
Krankenhaus-Kinderstation) betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro
rechnen.
Das Betreten einer Schule kostet 150 Euro, einer Hochschule 500 Euro,
das Halten von Unterricht oder Studienbetrieb sogar 2500 Euro.