Das Landratsamt Tirschenreuth hat am Mittwoch eine
Ausgangssperre für die Stadt Mitterteich im oberpfälzischen Landkreis
Tirschenreuth verhängt. Die Stadt ist besonders vom Coronavirus
betroffen. Die Sperre gilt zunächst bis zum 2. April.
ie aus einem Schreiben des Landrats Wolfgang Lippert hervor geht, wird "das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund" untersagt. Betroffen von der Ausgangssperre, die bist zum 2. April gilt, ist das Stadtgebiet der Stadt Mitterteich im oberpfälzischen Landkreis Tirschenreuth. Ausgenommen sind die Ortsteile Großbüchlberg, Großensterz, Gulg, Hammermühle, Kleinbüchlberg, Kleinsterz, Oberteich, Pechhofen, Pleußen und Steinmühle.
Ausnahmen des Verbots in Mitterteich
Wie der Landrat aufklärt, sind zwölf Punkte von dem Verbot ausgenommen.
Weiterhin möglich ist der "Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte
mit Bescheinigung des Arbeitgebers", das Erledigen von Einkäufen "für
den Bedarf des täglichen Lebens innerhalb des Stadtgebiets Mitterteich",
"Besuche von Arztpraxen, Sanitätshäusern, Optiker, Hörgeräteakustiker
und Gesundheitspraxen (z. B. Physiotherapieeinrichtungen)",
Apothekenbesuche im Stadtgebiet Mitterteichs, Besuche von Deutsche Post
Filialen, "Tanken an Tankstellen", das Abheben von Geld bei Banken,
"Hilfeleistungen für Bedürftige", "Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte
auf dem Weg zum Stützpunkt oder Einsatzort", "Notwendiger
Lieferverkehr", "Abgabe von Briefwahlunterlagen" sowie "unabdingbare
Versorgungen von Haustieren".
Es wird zudem darauf verwiesen, dass in "begründeten Fällen" beim Landratsamt Tirschenreuth eine Ausnahme beantragt werden kann. Des weiteren unterstreicht der Landrat, dass Verstöße strafbar sind.