Für Infizierte und Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, wird in Deutschland und Österreich eine Quarantäne angeordnet. Wer sie verletzt, muss mit schlimmeren Konsequenzen als nur Vorwarnung rechnen.
Die Nichteinhaltung der Quarantänevorschriften ist gemäß den Infektionsschutzgesetzen der Länder strafbar. Betroffene müssen in Deutschland in diesem Fall mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
In Österreich wird eine fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten gemäß dem Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen führen. Für Verletzungen gegen die Heimquarantäne müssen die Betroffenen laut Medienberichten bis zu 1450 Euro einbüßen.
Wer kommt in die Hausquarantäne in Deutschland
Laut dem deutschen Gesundheitsministerium
sollten Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut
ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder in Regionen, in denen
COVID-19-Fälle vorkommen, unnötige Kontakte vermeiden und wenn möglich
zu Hause bleiben.
Falls sich innerhalb von 14 Tagen Symptome entwickeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden, so das Amt.
Zu Risikogebieten zählen laut
dem Robert Koch-Institut angesichts der Corona-Pandemie Italien und der
Iran sowie bestimmte Regionen Chinas, Südkoreas, Frankreichs,
Österreichs (Bundesland Tirol), Spaniens sowie der USA.
In Deutschland sei der nordrhein-westfälische Landkreis Heinsberg von der neuartigen Lungenerkrankung besonders betroffen.
Das Gesundheitsministerium fordert von Reisenden aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea in Deutschland, Angaben zu ihrer Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage zu machen. Wer von China nach Deutschland kommt, soll demnach zudem eine erweiterte Selbstauskunft abgeben.
Österreichs Vorschriften für Reisende
Das österreichische Sozialministerium rät
allen, wer in China oder in den italienischen Regionen Lombardei,
Venetien, Piemont, Emilia-Romagna und Latium war und Symptome wie
Fieber, Atembeschwerden oder Husten bekommt, zu Hause zu bleiben und die
telefonische Gesundheitsberatung zu kontaktieren. Die zuständige
Gesundheitsbehörde soll informiert werden.
Coronavirus
Die chinesischen Behörden hatten am 31. Dezember 2019 die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über den Ausbruch einer Lungenkrankheit
mit unbekannter Ursache in der Stadt Wuhan in der Provinz Hubei
informiert. Als Krankheitserreger wurde ein neuartiges Virus
identifiziert. Das Virus löst eine Lungenkrankheit aus, die die
Bezeichnung Covid-19 bekommen hat.
Nach jüngsten Angaben wurde das Virus SARS-CoV-2 weltweit bei mehr als 183.000 Menschen nachgewiesen, 7165 Fälle endeten tödlich. Am stärksten betroffen sind China, Südkorea, Italien und der Iran.
In Deutschland wurden mehr als 7500, in Österreich 1.332 Coronavirus-Infizierte registriert. 67 Deutsche erlagen der neuartigen Lungenerkrankung. In Österreich gibt es drei Todesfälle an COVID-2019.