Zwei weitere Verordnungen regeln die weitgehende Schließung von Handel und Gastronomie. Umgesetzt wird dies über ein Betretungsverbot für die Kunden in den jeweiligen Betriebsstätten. Ausgenommen sind u.a. Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie Gesundheits- und Pflegedienstleister. Für Lokale ist de facto ab Montag 15 Uhr Sperrstunde.
Grundlage der Maßnahmen - sowohl der Ausgangsbeschränkungen als auch der Einschränkung von Handel und Gastronomie - ist das "COVID-19-Maßnahmengesetz" das am Wochenende durch das Parlament gepeitscht und unmittelbar vor den Verordnungen kundgemacht worden war.
Für das Betretungsverbot im Handel gelten 21 Ausnahmen. Neben den oben erwähnten sind das u.a. der Verkauf von Tierfutter, Dienstleistungen für Behinderte und Notfälle, die Post, die Rechtspflege, Trafiken, der öffentliche Verkehr, KFZ-Werkstätten sowie Reinigungsdienstleistungen und Abfallentsorgung. Die Einschränkungen gelten von 16. bis 22. März.
Restaurants dürfen noch bis Montag 15 Uhr offen halten. Danach ist Sperrstunde undab Dienstag gilt dann auch für das Gastgewerbe ein Betretungsverbot.
Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und
Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen.
Ebenfalls offenhalten dürfen Restaurants in Hotels und auf
Campingplätzen - sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten. Lieferservice bleibt zulässig.
Per Verordnung erweitert werden auch die wegen der Corona-Krise verhängten Landeverbote. Damit dürfen ab Dienstag auch Flugzeuge ausGroßbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr in Österreich landen.