Auch in Deutschland schreien orientalische Moslems über die Straßen und rufen ihre Gläubigen zum Gebet in die Moschee.
Der einfache Bürger kann abgesehen von Wahlen, die angesichts der Einheitsmeinung fast aller Parteien, der Tatsache, dass die Politiker schon am Wahlabend nicht mehr wissen, was sie versprochen haben, und der eingeschränkten nationalen Entscheidungsmöglichkeiten heute kaum noch reale Relevanz haben, wenig gegen die Islamisierung tun – die bei weitem mehr Autochthone stört, als die Politik wahrhaben will. Ziviler Ungehorsam, Rückzug, aber auch kreative Proteste bleiben als Alternative.
Kuhglocke und Kochtopf
So in Herford, einer Stadt mit 67.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen. Pünktlich Freitagmittag um 13.30 Uhr beginnt dort der moslemische Muezzin in der Ditib-Moschee über die Bielefelder Straße zu schreien und die Orientalen zum Gebet zu rufen. Dem setzt Marcel B. auf dem Gehsteig gegenüber nun etwas entgegen.
Am 3. Juli hatte er mit einer Kuhglocke heftig gebimmelt. Sofort war die Polizei da und konfiszierte die Glocke. Eine Woche später stand der Herforder daher mit einem Topf dort und hämmerte unentwegt mit einem Löffel darauf. Und wieder schritt die Polizei sofort ein – unerhört, welche Lärmbelästigung der 37-jährige Deutsche da wagt! Der Protestant erhielt umgehend eine Anzeige wegen Störung der Religionsfreiheit, nicht so der Muezzin für Lärmbelästigung.
Grundrechte auf dem Prüfstand
„Da prallen zwei Grundrechte aufeinander“, sagte Polizeisprecherin Simone Lah-Schnier; nämlich die freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit. Sobald der Verdacht einer Straftat vorliege, dürfe die Polizei – wie in diesem Fall – einen Platzverweis aussprechen, was sie getan hat.
Außerdem hat sie den Fall gleich einmal an die Bielefelder
Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese prüft nun, ob es sich um eine
Straftat handelt, dass Macel B. auf der Straße mit einer Kuhglocke
läutet oder auf einen Topf klopft. Bis das geklärt ist, bleibt die
Kuhglocke bei der Polizei.