Der Europäische Gerichtshof hat das Recht von Feldhamstern auf ihren Lebensraum gestärkt.
Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern dürfen auch dann nicht zerstört werden, wenn die Tiere diese zwar nicht mehr beanspruchen, aber womöglich dorthin zurückkehren, wie die Luxemburger Richter am Donnerstag urteilten (Rechtssache C-477/19).