Für manche in Bayern könnte es sich so anfühlen, als erwachten sie an diesem Montag in einer neuen Welt. Nach mehr als vier Wochen dürfen sie immerhin eine Person außerhalb des eigenen Hausstands treffen. Im Freien, etwa zum Sport. Mit dieser Lockerung der Ausgangsbeschränkung schwenkt die Staatsregierung auf die auch in anderen Bundesländern geltende Regel ein. Wichtig: Auch bei diesen Treffen gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Welche Lockerungen in Bayern ab 20. April noch gelten und welche in den kommenden Tagen angedacht sind:
Baumärkte und Gärtnereien geöffnet
Nach vier Wochen Zwangspause dürfen die Gärtnereien, Blumenläden, Bau-
und Gartenmärkte ab Montag auch in Bayern wieder öffnen. Größte Sorge
des Bayerischen Gärtnereiverbands (BGV): ein Ansturm von Kunden. "Bitte
nicht alle an einem Tag!", sagte Verbandsgeschäftsführer Jörg Freimuth
der dpa. Wie in Supermärkten gibt es Zugangsbeschränkungen und
Schutzschilde an den Kassen.
Mundschutzgebot
Das Tragen von Alltagmasken wird "dringend empfohlen". Eine Pflicht dazu
besteht allerdings nicht - vorerst. So hat Ministerpräsident Markus
Söder bereits angekündigt, dass eine verpflichtende Regelung folgen
könnte, sollte das Gebot nicht wirken.
Semester an Hochschulen startet - online
Für die rund 350.000 Studentinnen und Studenten an den staatlichen
Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Technischen
Hochschulen sowie Kunsthochschulen startet der Vorlesungsbetrieb am 20.
April ausschließlich online. Nur die Abnahme von Prüfungen und einzelne
Praxisveranstaltungen seien im Einzelfall vom 27. April an unter
strengen Hygienemaßnahmen an der Hochschule selbst möglich, heißt es in
der Mitteilung.
Das gilt ab dem 27. April
Anders als viele andere Bundesländer, wo Geschäfte mit einer
Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter schon am 20. April öffnen, gilt
diese Lockerung in Bayern erst ab dem 27. April. Dann dürfen -
unabhängig von der Verkaufsfläche - auch Kfz- und Fahrradhändler sowie
Buchhändler öffnen. Auch Staatliche Bibliotheken und die Bibliotheken an
den Unis sollen dann wieder öffnen. Auch der Schulunterricht soll für
die Abschluss- und Meisterklassen dann wieder beginnen
Diese Lockerungen folgen im Mai
Ab dem 4. Mai ist es Friseuren wieder erlaubt, ihre Läden zu öffnen. Ob
dann auch wieder öffentliche Gottesdienste möglich sind, wird derzeit
noch diskutiert. Ab dem 11. Mai sind dann weitere Lockerungen bei den
Schulen geplant. Details dazu sind noch nicht bekannt, wahrscheinlich
ist jedoch, dass zunächst ältere Schüler wieder mit dem Unterricht
beginnen. Für Großveranstaltungen ist dagegen keine Lockerung in Sicht.
Diese bleiben bis zum 31. August verboten.
Weitere Informationen dazu:
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. April 2020
16.4.2020 | Markus Söder informiert über Corona-Lockerungen
20.4.2020 | Söders Regierungserklärung zu Corona