Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Verbote und
Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern abgewiesen.
Die Richter lehnten es ab, die dortige Corona-Verordnung bis zu einer
abschließenden Entscheidung außer Kraft zu setzen, wie das Gericht in
Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Die Maßnahmen beschränkten die
Grundrechte zwar erheblich, hieß es zur Begründung. Die Gefahren für
Leib und Leben wögen aber schwerer als die Einschränkungen der
persönlichen Freiheit. Der Kläger hält es für zu weitgehend, dass er
seine Freunde nicht treffen, die Eltern nicht besuchen, nicht
demonstrieren und keine neuen Menschen kennenlernen darf. (Az. 1 BvR
755/20)