Der Bundesrat ergreift weitreichende
Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus: Das öffentliche Leben wird
weiter eingeschränkt, an der Grenze werden wieder Kontrollen gemacht.
Der Wirtschaft stellt der Bundesrat 10 Milliarden Franken zur Verfügung.
Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Die Massnahmen gelten ab sofort. Alle Schweizer Schulen bleiben bis am 4. April geschlossen. Betroffen sind obligatorische Schulen, Hochschulen und weitere Ausbildungsstätten. Bereits angesetzte Prüfungen dürfen nur mit strengen Schutzmassnahmen durchgeführt werden.
In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Die anwesenden Personen müssen zudem die Hygieneempfehlungen einhalten und Abstandhalten können.
Ab sofort bis Ende April verbietet der Bundesrat alle Veranstaltungen ab 100 Personen. Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, können die Kantone Ausnahmen gewähren. Bei Veranstaltungen bis 100 Teilnehmenden müssen Massnahmen zum Schutz der Anwesenden ergriffen werden. Dies gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
Kontrollen an der Grenze
Die Einreise von Italien in die Schweiz wird weiter eingeschränkt. Nur noch Schweizerinnen, Schweizer und Menschen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz wollen oder aus "absoluter Notwendigkeit" einreisen müssen, dürfen die Grenze passieren. Erlaubt bleiben der Transit- und der Warenverkehr.
Die Regierung hält weiter an ihrer Empfehlung fest, den öffentlichen Verkehr möglichst zu meiden. Von einem Verbot sieht er aber ab.