Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein Maßnahmenpaket mit ihren Partner beschlossen, dass die unbürokratische und sichere Versorgung der Patienten garantieren soll. Das Paket gilt ab Montag, teilte die ÖGK am Freitag in einer Aussendung mit.
Das Paket umfasst:
Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt und Patient erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept.
Die Übermittlung des Rezepts von Arzt an die Apotheke kann auch auf
anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an
andere Personen, sofern sie Namen und die Sozialversicherungsnummer des
Patienten kennen, abgegeben werden.
Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten.
Bei Medikamenten kann der Bedarf für drei Monate abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt stattfinden.
Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können, soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen.