Das Landratsamt Altötting hat am Freitagmittag eine Allgemeinverfügung herausgegeben, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Hauptbestandteil der Anordnung: Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern werden im Landkreis untersagt. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern muss der Veranstalter überprüfen, ob die Veranstaltung notwendig ist und trotz des Infektionsrisikos durchgeführt werden kann.
Gesichtspunkte bei der Prüfung sind insbesondere der Teilnehmerkreis, ob Risikopersonen kommen und ob die Veranstaltung im Freien stattfindet – findet sie in geschlossenen Räumen statt, müssen diese ausreichend durchlüftet sein.
Findet die Veranstaltung statt, muss der Veranstalter die Besucher über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette informieren. Die Anordnung gilt ab 14. März, Mitternacht, und bis einschließlich 19. April, 0 Uhr.