Tschechien ruft wegen des Corona-Virus den Notstand aus. Es gelten Einreise- und Veranstaltungsverbote. Schulen, Restaurants und andere Einrichtungen bleiben geschlossen.
Tschechiens Regierung hat am Donnerstag wegen des sich ausbreitenden Corona-Virus den nationalen Notstand ausgerufen. Grund: Die Zahl der Infizierten ist in den vergangenen Tagen rasant angestiegen: Am Dienstag gab es noch 40 registrierte Fälle, am Mittwoch war von 75 die Rede, am Donnerstagabend schon von 116 (etwa die Hälfte davon in Prag).
Tschechiens Regierungschef Andrej Babiš (ANO) und Innenminister Jan Hamáček (ČSSD) verkündeten drastische Schritte und erklärten den für zunächst 30 Tage ausgerufenen Notstand mit dem „Schutz der Gesundheit der tschechischen Bevölkerung“. Die Gefahr einer Ansteckung müsse unbedingt verringert werden.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Ab Freitag, 13. März dürfen keine öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit über 30 Teilnehmern
stattfinden. Das Verbot tritt um 6 Uhr morgens in Kraft und bezieht
sich konkret auf Theater- und Kinovorstellungen, Konzerte und andere
künstlerische Aufführungen, Sportereignisse, religiöse Zusammenkünfte,
sämtliche Kulturaktionen. Auch Märkte, Messeveranstaltungen,
Rummelplätze Museen und Galerien sind davon betroffen. Ausnahmen bilden
Gerichtsverhandlungen, Beerdigungen oder Zusammenkünfte von Vertretern
der Staatsgewalt.
Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, bleiben ebenfalls geschlossen. Dazu gehören Sportplätze, Fitness-Center, Schwimmbäder und Bibliotheken. Allerdings: „Sportplätze, die sich unter freiem Himel befinden, können weiterhin genutzt werden“, sagte Innenminister Jan Hamáček (ČSSD). Betroffen sind jedoch sportliche Wettbewerbe. Egal ob Fußball- oder Eishockey-Spiele: Begegnungen oder auch Trainingseinheiten dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Tschechische Eishockey-Verband (ČSLH) erklärte die Saison 2019/20 für die beiden höchsten Ligen noch am Donnerstag für beendet.
Restaurants, Bars und Kneipen bleiben zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (ab Freitag, 13. März) geschlossen. Bereits ab Freitagmorgen gilt das Verbot für gastronomische Einrichtungen in größeren Einkaufszentren – hier also rund um die Uhr. Das heißt auch: Gaststätten dürfen bis 20 Uhr geöffnet haben, auch wenn sich dort mehr als 30 Gäste aufhalten.
Bereits seit Mittwoch haben die meisten Schulen im Land geschlossen. Inzwischen bezieht sich das Verbot auf sämtliche Bildungseinrichtungen. Davon ausgenommen sind lediglich Kindergärten (mateřské školy).
Regierungschef Babiš schloss auf der Pressekonferenz nicht aus, dass in den kommenden Tagen auch Geschäfte – mit Ausnahme von Lebensmittel-Geschäften und Apotheken – geschlossen werden müssen. „Falls sich das Virus weiter ausbreitet, müssen wir auch das in Erwägung ziehen.“
Der internationale Reiseverkehr wird stark eingeschränkt: Ab Samstag, 14. März werden sämtliche Bus- und Zugverbindungen in die Nachbarländer gestrichen. Auch der Flugverkehr wird zu einem Großteil unterbunden. Personen aus Risikoländern wie Deutschland und Österreich dürfen ab Samstag, 14. März nicht mehr nach Tschechien einreisen. Davon ausgenommen sind Staatsbürger, die über eine vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für das Land verfügen. Das Einreiseverbot betrifft neben Deutschen und Österreichern auch die Angehörigen folgender Staaten: Schweiz, Italien, Dänemark, Frankreich, Belgien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, Iran, Südkorea und China.
„Eine Ausnahme gilt natürlich für all die Lkw-Fahrer, Zugführer, Piloten oder Rettungskräfte in den Nachbarländern, deren Arbeit in unserem Interesse liegt“, meinte Innenminister Hamáček. Tschechische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, können in ihr Heimatland zurückkehren. Das Außenministerium empfiehlt eine Rückkehr vor dem Wochenende, 14./15. März.
An den Grenzen zu Deutschland und Österreich werden in der Nacht von Freitag auf Samstag wieder Kontrollen eingeführt, bestimmte Grenzübergänge komplett geschlossen. Die vielleicht drastischste der beschlossenen Maßnahmen: Die deutsche und österreichische Grenze nach Tschechien dürfen ausschließlich tschechische Staatsbürger (sowie Ausländer aus „sicheren Ländern“ und (einmalig) Ausländer mit Aufenthaltsstatus) passieren. Die Regierung wird bis auf Weiteres keine Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen mehr ausstellen. Um die Grenze zu schützen und die Polizei zu entlasten, werden auch Soldaten an die insgesamt (nur noch) elf Übergange zu Deutschland und Österreich geschickt.